1. Das Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts
Eine flächendeckende Pflicht zur genauen Zeiterfassung gab es in Deutschland bislang nicht. Genau das muss sich ändern, entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg bereits im Mai 2019. Alle Mitgliedsstaaten der EU sind demnach per EU-Recht verpflichtet, dass Arbeitgeber eine genaue, objektive und verlässliche Arbeitszeiterfassung ihrer Mitarbeiter umsetzen. Laut dem EuGH lässt sich nur so sicherstellen, dass sich ein Arbeitgeber an die Vorschriften hält. Hierbei steht der Arbeitnehmerschutz im Fokus und muss somit im Einklang mit dem deutschen Arbeitsschutzgesetz stehen. Jetzt hat das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil am 13.09.2022 entschieden, dass Arbeitgeber verpflichtet sind die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter zu erfassen. Fachleute rechnen damit, dass das Urteil des höchsten deutschen Arbeitsgerichts (1ABR 22/21) weitreichende Auswirkungen auf aktuelle Arbeitszeitmodelle bis hin zu mobiler Arbeit und Homeoffice haben wird.
2. Arbeitszeiten individuell erfassen – aber wie?
Für viele Betriebe bedeutet die Vorgabe des Bundesarbeitsgerichts einen nicht unerheblichen zeitlichen Mehraufwand in der Umsetzung. Aktuell bieten lediglich 47% der Arbeitgeber: innen überhaupt eine betriebliche Zeiterfassung an, bei 32% erfolgt die Erfassung über den Arbeitnehmer: in selbst und bei 21% der Arbeitgeber: innen werden die Arbeitszeiten gar nicht erfasst.
Gerade bei mittelständischen Augenoptikbetrieben rückt das Thema Zeiterfassung oft in den Hintergrund und obliegt nicht selten dem Mitarbeiter selbst. Durch die verpflichtende Neuregelung der Arbeitszeiterfassung allerdings kommt dem Thema eine neue Bedeutung zu und Betriebe werden sich mit Thema auseinandersetzen müssen.
Umami View bietet bereits seit 2020 eine vollintegrierte digitale Stechuhr in seinem Programm an, die es ermöglicht, die Arbeitszeit individuell zu erfassen und per Soll- und Ist-Abgleich darzustellen. Arbeitgeber: innen und -nehmer: innen erhalten so gleichermaßen eine übersichtliche Zusammenfassung der geleisteten Arbeitszeit.
Die Solution bietet durch sein intelligentes Arbeitszeitmanagement in Verbindung mit individueller Dienstplangestaltung eine vollständige digitale Ressourcenplanung ohne zusätzliche Lösungen zum Branchenprogramm. Derartige Lösungen aus einer Hand bietet somit aktuell nur Umami View.
3. Fazit
Mit Umami View haben Betriebe trotz der aktuell schwierigen Marktsituation und der stetig neuen Herausforderungen die Möglichkeit, auf Veränderungen und zukünftige Entwicklungen besser reagieren zu können. Eine Branchensoftware als Lösung für alle Geschäftsbereiche spart nachweislich nicht nur Zeit, sondern minimiert auch Informations- und Übertragungsverluste. Mit dem modernen und ansprechenden Zeiterfassungstool von Umami View gelingt es, die neuen Anforderungen in bereits bestehende Branchenprogramme zu inkludieren. Besonders bei der jüngeren Generation spielt das Thema „Work-Life-Balance“ eine wichtige Rolle. Das Thema Arbeitszeitmanagement wird daher zukünftig auch bei der Arbeitsplatzwahl eine immer größere Rolle einnehmen.
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